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   OVG Niedersachsen, 13.02.2002 - 4 LB 850/01   

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https://dejure.org/2002,16146
OVG Niedersachsen, 13.02.2002 - 4 LB 850/01 (https://dejure.org/2002,16146)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.02.2002 - 4 LB 850/01 (https://dejure.org/2002,16146)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 4 LB 850/01 (https://dejure.org/2002,16146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Jugendhilfe; Erstattungsanspruch; örtlicher Träger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 69 Abs 5 SGB 8; § 90 Abs 3 SGB 8; § 12 SGB 1; § 102 Abs 1 SGB 10; § 683 BGB
    Anpassung; Aufwendungsersatz; Beitrag; Delegation; Gemeinde; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kindertagesstätte; Kompetenz; Kostenerstattung; Kreis; Leistungsträger; Vereinbarung; öffentlich rechtlicher Erstattungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 844
  • FamRZ 2003, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2002 - 4 LB 850/01
    Es ist allgemein anerkannt, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) im öffentlichen Recht entsprechend anzuwenden sind (BVerwG, Urt. v. 6.9.1988, BVerwG 4 C 5.86, BVerwGE 80, 170 ff.; Stelkens, Bonk, Sachs, VwVfG, Kommentar, 6. Auflage 2001, § 54 RdNr. 53 m.w.N.).

    Voraussetzung ist aber u.a., dass der Geschäftsführer im Einklang mit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen der an sich zuständigen Behörde handelt (vgl. § 678 GBG; BVerwG, Urt. v. 6.9.1988, aaO, S. 173).

  • OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 4 M 4787/96

    Kindertagesstätte; Vormittagsgruppe; Anspruch auf Platz in Stätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2002 - 4 LB 850/01
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass mit einer nach § 69 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. § 13 Nds. AGKJHG geschlossenen Vereinbarung eine Verlagerung von Kompetenzen (Delegation) nicht verbunden , sondern lediglich eine Übertragung der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Aufgaben des Landkreises gemeint ist (Beschl. v. 27.11.1996, 4 M 4787/96, Nds.VBl. 1997 S. 60 = FEVS 47, 248; Urt. v. 25.2.1998, 4 L 2781/96, V.n.b.).
  • OVG Niedersachsen, 25.02.1998 - 4 L 2781/96

    Teilnahmebeiträge in Kindertagesstätte;; Gesamtverantwortung; Jugendhilfe,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2002 - 4 LB 850/01
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass mit einer nach § 69 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. § 13 Nds. AGKJHG geschlossenen Vereinbarung eine Verlagerung von Kompetenzen (Delegation) nicht verbunden , sondern lediglich eine Übertragung der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Aufgaben des Landkreises gemeint ist (Beschl. v. 27.11.1996, 4 M 4787/96, Nds.VBl. 1997 S. 60 = FEVS 47, 248; Urt. v. 25.2.1998, 4 L 2781/96, V.n.b.).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2002 - 4 LB 850/01
    Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch stellt ein eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts dar (BVerwG, Urt.v. 12.3.1985, BVerwG 7 C 48.82, BVerwGE 71 S. 85 (88 m.w.N).; Wolff, Bachof, Stober, VwR, Bd. 1, 11. Aufl. 1999, § 25 RdNr. 16).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.05.1990 - 9 L 93/89

    Schadensersatzanspruch gegen die Gemeinde wegen Beschädigung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2002 - 4 LB 850/01
    Da die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe grundsätzlich nach der gesetzlichen Kompetenzordnung - auch in Eilfällen - der jeweils zuständigen Behörde obliegt, besteht ein Anspruch auf Aufwendungsersatz in entsprechender Anwendung des § 683 BGB gegen einen Träger öffentlicher Verwaltung regelmäßig nur in Fällen einer Gefahr im Verzuge oder einer sonstigen Notzuständigkeit bzw. dann, wenn die zuständige Behörde nicht oder nicht mit der sachlich gebotenen Dringlichkeit tätig wird (vgl. Stelkens, Bonk, Sachs, VwVfG, Kommentar, aaO, § 54 RdNr. 53, 54; OVG Lüneburg, Urt. v. 31.5.1990, 9 L 93/89, NVwZ 1991 S. 81).
  • OVG Berlin, 22.01.1987 - 6 B 6.86

    Unzuständigkeit des Rehabilitationsträgers für nachgehende Hilfen im Arbeitsleben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.02.2002 - 4 LB 850/01
    Aufgrund des erkennbar entgegenstehenden Willens des Landkreises Hannover ist kein Raum für eine Erstattung gemäß § 102 SGB X (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 22.1.1987, 6 B 6.86, FEVS 39, 361 ff.; auch: Pickel, SGB X, Kommentar, aaO, § 102 SGB X RdNr. 19).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2006 - 4 ME 1/06

    Rechtmäßigkeit einer Leistungsvereinbarung zur Durchführung ambulanter

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist mit einer nach § 69 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. § 13 AGKJHG geschlossenen Vereinbarung eine Verlagerung von Kompetenzen (Delegation) nicht verbunden, sondern es handelt sich lediglich um eine Übertragung der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Beschl. v. 27.11.1996 - 4 M 4787/96 -, FEVS 47, 248; Urt. v. 25.2.1998 - 4 L 2781/96 - Urt. v. 13.2.2002 - 4 LB 850/01 -, FEVS 54, 516).
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